PAPO ALLGEMEINE VERKAUFS - UND LIEFERBEDINGUNGEN

Artikel 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Jede Bestellung, die bei der Firma PAPO direkt oder über die Vermittlung eines Handelsvertreters eingeht, bewirkt die Zustimmung zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Sämtliche Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten vom Käufer als vorbehaltlos angenommen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf sämtliche Produkte, die von der Firma PAPO vertrieben werden, angewandt, und ausschließlich bei einer Lieferung aus Frankreichins Ausland.

Die Firma PAPO behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Anwendbar sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am Datum der Bestellung durch den Käufer gelten.

Artikel 2 - BESTELLUNGEN

Jede an PAPO gerichtete Bestellung wird erst nach der Annahme durch PAPO verbindlich. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn innerhalb von sieben Tagen nach dem Eingangsdatum der Bestellung keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.

Sofern kein anderslautendes Einverständnis der Firma PAPO vorliegt, werden Bestellungen, deren Wert unter 150 € netto Skonto und MwSt. liegt, nicht angenommen.

Artikel 3 - PREIS

Die Verkaufspreise werden in Euro ausgedrückt und ohne Mehrwertsteuer netto pro Verpackungseinheit, Karton oder Palette angegeben. Die Verpackung ist kostenfrei.

Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Verkaufspreis der Produkte. Die Verkaufspreise können während des Jahres geändert werden.

Artikel 4 - TRANSPORT UND LIEFERUNG

Bei Bestellungen, deren Wert ohne Mehrwertsteuer 300 € netto Skonto und MwSt überschreitet, werden keine Liefergebühren berechnet.

Eine Beteiligung an den Transportkosten in Höhe von 15 € zzgl. MwSt. pro Paket wird für jede Bestellung, deren Wert ohne Mehrwertsteuer zwischen 150 € und 300 € netto Skonto und MwSt liegt, berechnet.

Der Transport der Waren erfolgt auf Risiko und Gefahr von PAPO. Zum Zeitpunkt der Lieferung geht das Risiko auf den Käufer über.

Der Begriff Lieferung bezeichnet den Übergang des physischen Besitzes oder der Kontrolle über die Ware auf den Käufer.

Die Produkte werden innerhalb der im Lieferschein angegebenen Frist an die darin genannte Adresse zugestellt.

Die Lieferfristen werden so genau wie möglich angegeben, hängen aber von den Versorgungs- und Transportmöglichkeiten ab. Überschreitungen der Lieferfrist begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, Preisnachlass oder Stornierung der laufenden Bestellungen.

Artikel 5 - ZAHLUNG

Für jede Lieferung wird eine Rechnung ausgestellt und mit ihr zusammen ausgehändigt.

Nach einem Zwischenfall bezüglich der Rechnungsbegleichung kann jede weitere Bestellung nur nach Vorauskasse gegen Proforma-Rechnung bearbeitet werden. Sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, gelten für die Zahlungen folgende Bedingungen: Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlung der Rechnungen innerhalb von weniger als 8 Tagen per Banküberweisung oder Lastschriftseinzug, ist der Käufer zum Abzug eines Abschlags von 0,50% berechtigt.

Bei Vorauskasse gegen Proforma-Rechnung kann der Käufer einen Nachlass von 0,50 % berücksichtigen.

Bei Zahlungen, die nach dem Datum der Fälligkeit eingehen, behält sich PAPO das Recht einer Inrechnungstellung von Säumniszinsen, deren Grundlage mindestens dem dreifachen gesetzlichen Zinssatz pro Verzugsmonat entspricht, sowie eines Pauschalbetrags von 40 € zzgl. MwSt. als Ausgleich für die Beitreibungskosten vor.

Wenn die aufgewendeten Beitreibungskosten höher als dieser Entschädigungsbetrag sind, kann PAPO gegen Nachweis eine ergänzende Entschädigung verlangen.

Sofern kein Zahlungsaufschub vom Käufer erbeten und von PAPO gewährt wurde, gilt bei nicht fristgerechter Zahlung Folgendes als ausdrücklich vereinbart:

1. - Die sofortige Fälligkeit aller ausstehenden Summen, unabhängig von der vorgesehenen Zahlungsart.

2. - Die Fälligkeit einer Entschädigung in Höhe von 15 % der geschuldeten Summen, zuzüglich Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz und eventueller Gerichtskosten. Sofern keine Sondervereinbarung vorliegt, wird der Betrag dieser Säumniszinsen automatisch mit allen Ermäßigungen, Nachlässen und Rabatten, die von PAPO geschuldet sind, verrechnet.

Artikel 6 - KONTOERÖFFNUNG

Bei der erstmaligen Bestellung erfolgt die Lieferung der Waren ausschließlich nach Eingang einer Vorauskasse gegen Proforma-Rechnung.

Artikel 7 - RÜCKSTAND

Ein einmaliger Rückstand wird automatisch ab einem Betrag von 100 € netto Skonto und MwSt. bearbeitet, sofern keine gegenteilige Anweisung des Kunden vorliegt.

Artikel 8 - BEANSTANDUNGEN

Beanstandungen werden nur innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach dem Datum der Warenentgegennahme berücksichtigt. Beanstandungen müssen per Einschreiben an den Geschäftssitz von PAPO gerichtet werden.

Bei der Warenlieferung ist eine Überprüfung des einwandfreien Zustandes der Verpackung durch den Käufer zwingend erforderlich. Nur, wenn eine Beschädigung vorliegt, ist der Käufer berechtigt, die Sendung mit Rückgabeantrag abzulehnen. In diesem Fall muss er PAPO per Einschreiben hierüber in Kenntnis setzen. Wenn diese Bestimmungen nicht eingehalten werden, und insbesondere, wenn eine Verpackung geöffnet wurde, hat der Käufer/Empfänger weder Anspruch auf Schadensersatz durch PAPO noch das Recht auf eine Warenrücksendung und Zahlungsverweigerung.

 

Artikel 9 - RÜCKSENDUNG

Alle Bestellungen werden auf feste Rechnung fakturiert. Eine Rücksendung wird nicht akzeptiert.

Artikel 10 - GARANTIE UND ÜBEREINSTIMMUNG

Wir übernehmen für unsere Waren eine Garantie gegen jeden tatsächlichen Herstellungsmangel. Diese Garantie ist ausdrücklich auf die kostenlose Ersetzung der als mangelhaft anerkannten Einzelteile bzw. auf deren Instandsetzung innerhalb des in Artikel 8 erläuterten Rahmens beschränkt. PAPO kann nicht für Verluste und direkte oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder Dritten aufgrund dieser Produkte und ihrer Verwendung entstehen, haftbar gemacht werden.

Falls die Waren nicht den geltenden Gesetzen entsprechen, sodass deren Vertrieb oder Vermarktung gänzlich verboten oder nur eingeschränkt zulässig ist, muss der Käufer PAPO unverzüglich schriftlich hierüber in Kenntnis setzen. Bei Verkauf von Waren in Ländern, deren Regelungen in Bezug auf Produktsicherheit und entsprechende Tests und Kennzeichnungen strenger als die Vorschriften der EU sind oder deutlich von diesen abweichen, ist der Käufer für die Erfüllung dieser geltenden Auflagen zuständig. Sind die vom Käufer unrechtmäßig weiterverkauften Waren zur Vermarktung bestimmt, trägt der Käufer die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Produktsicherheit und verlangte Test- und Kennzeichnungsverfahren. Falls ein ausländisches Gesetz der öffentlichen Ordnung, das die Haftung des Herstellers vorsieht, auf den Vertrag anwendbar werden sollte, verpflichtet sich der Käufer, dem Hersteller jede Summe, zu deren Zahlung er verurteilt werden könnte, zu erstatten bzw. ihn von jeder Klage zu entbinden.

ARTIKEL 11 - EIGENTUM

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung des vollständigen Preises durch den Käufer Eigentum von PAPO.

Er kann sie weder verpfänden noch das entsprechende Eigentumsrecht als Sicherheit übertragen.

Infolgedessen ist PAPO bei nicht fristgerechter Zahlung des gesamten oder anteiligen vereinbarten Preises berechtigt, entweder die im Besitz des Käufers befindlichen Waren oder den Betrag seiner Forderung aus ihrem Wiederverkaufspreis an einen Drittkäufer einzufordern.

Der Gefahrenübergang bezüglich dieser verkauften Waren erfolgt ab ihrer Inbesitznahme durch den Käufer, der infolgedessen und bis zur vollständigen Begleichung des Preises deren sachgemäße Aufbewahrung gewährleisten und eine Versicherung zur Abdeckung aller Risiken, die bezüglich dieser Waren auftreten könnten, abschließen muss.

Artikel 12 – VIRTUELLE MARKTPLÄTZE

Der Online-Verkauf der PAPO Produkte durch Wiederverkäufer auf virtuellen Marktplätzen ist streng verboten.

Artikel 13 - VERWENDUNG DER MARKE

Die zwischen PAPO und dem Käufer bestehenden Geschäftsbeziehungen gewähren dem Käufer kein Recht an den Eigenmarken von PAPO sowie an den sonstigen Marken und Warenzeichen, die von PAPO vermarktet werden. Alle Waren müssen innerhalb der Verkaufsstellen dauerhaft präsentiert werden, und dies in einer Weise, die dem Ansehen der Marke entspricht. Die Gegenstände der POS-Werbung bleiben Eigentum von PAPO. Wenn sie nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden, d. h. zur Hervorhebung der Produkte, verlangt PAPO ihre Rückgabe. Jeder Verkauf gefälschter Waren, deren Ähnlichkeit mit den Waren von PAPO zur Verwechslung bei der Kundschaft führen könnte, ist verboten.

Jede Werbung, welche die Marke verwendet, sowie jede Erstellung einer Werbedokumentation, in der die Marke erwähnt wird, darf nur mit vorausgehender, ausdrücklicher Zustimmung von PAPO verwirklicht werden.

Artikel 14 - ZUFÄLLIGE EREIGNISSE UND HÖHERE GEWALT

Wenn die Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung seiner Verpflichtungen durch das Handeln des Käufers, durch das unvermeidliche und unvorhersehbare Handeln eines Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wird, kann PAPO dafür nicht haftbar gemacht werden.

Artikel 15 – TEILNICHTIGKEIT

Wenn eine beliebige Bestimmung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen für nichtig erklärt wird oder als unwirksam gilt, behalten alle anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

Artikel 16 – NICHTVERZICHTSKLAUSEL

Wenn PAPO zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer beliebigen Verpflichtung des Käufers im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Bedingungen nicht verlangt, wird das Recht von PAPO zur deren Einforderung zu einem späteren Zeitpunkt davon nicht berührt. Wenn PAPO darauf verzichtet, den Verstoß gegen eine beliebige Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen durch den Käufer geltend zu machen, bedeutet dies keinen Verzicht auf die Geltendmachung eines weiteren Verstoßes gegen dieselbe Bestimmung oder jede andere Bestimmung sowie keinen Verzicht auf die betreffende Verpflichtung von PAPO.

Artikel 17 - RECHTSSTREITIGKEITEN

Jeder Rechtsstreit gehört in die alleinige Zuständigkeit des Handelsgerichts von Evry.

Artikel 18- MASSGEBLICHE SPRACHE UND ANWENDBARES RECHT

Die Sprache des Vertrags ist Französisch..

Das auf die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen anwendbare Recht ist das französische Gesetz.